Reglement

1.      Organisation

Der Veranstalter der Trophée de la Tour de Moron (TTM) und der Corrida ist die Sportgruppe Malleray-Bévilard (GSMB). Sie verfügt über eine eigene Internet-Seite : www.gsmb.ch.

2.      Selbstverantwortung

Die Teilnahme an der TTM, respektive an der Schülerlauf, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.

Der Organisator lehnt jede Haftung im Falle eines Unfalles oder eines Diebstahls ab.

3.      Trophée Jurassien (TJ) und Jura-Top-Tour (JTT)

Seit 2014 ist die TTM auch in die Trophée Jurassien und seit 2015 in die Jura-Top-Tour eingebettet.

Schauen Sie diesbezüglich auch bei folgende Internet-Seite nach : www.letropheejurassien.ch respektive www.juratoptour.ch.

4.      Teilnahme / Anmeldung

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche sich bereits an der Trophée Jurassien / JTT angemeldet haben, sind automatisch auch an der Trophée de la Tour de Moron eingeschrieben.

Die anderen Läuferinnen und Läufer können sich online anmelden via www.gsmb.ch.
Eine Anmeldung ist auch am Renntag vor Ort möglich. Die Anmeldegebühr ist jedoch für die TTM CHF 5.00 und für die Schülerlauf CHF 2.00 höher.

Das Mindestalter für die Teilnahme an der Trophée de la Tour de Moron beträgt 16 Jahre.

5.      Zeitmessung

Die Sportgruppe Malleray-Bévilard (GSMB) vertraut bei der Zeitmessung auf die MSO (Delémont, www.mso.swiss).

Die Chips für die Zeitmessung sind auf der Rückseite der Startnummern aufgeklebt. Es ist nicht nötig, diese Chips am Ende des Laufes umzudrehen.

6.      Erinnerungs- und Spezialpreise

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält einen Erinnerungspreis.

Spezialpreise werden ausgegeben für folgende Kategorien :

  • Schnellste Rennzeit Herren ;
  • Schnellste Rennzeit Damen ;
  • Erste X. jeder Kategorie.

Die Preise müssen anlässlich der Bekanntgabe der Resultate persönlich abgeholt werden. Sie werden den Teilnehmern nicht zugeschickt.

7.      Rückerstattung

Wer an der TTM oder der Corrida nicht starten kann, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes.

8.      Recht am eigenen Bild

Jeder Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf das Recht am eigenen Bild während des Wettkampfs, an dem er teilnimmt, sowie auf alle Ansprüche gegen den Veranstalter wegen der Verwendung von Bildern oder Fotos, die die Veranstaltung betreffen, im Rahmen der Werbung für diese.

9.      Doping

Die Sportgruppe Malleray-Bévilard steht für einen fairen und sauberen Sport ein und unterstützt den Kampf gegen das Doping. Mit der Anmeldung geben die Sportlerinnen und Sportler das Einverständnis zu allfälligen Dopingkontrollen.

10.    Rechtsstreitigkeiten

Sämtliche Rechtsstreitigkeiten werden durch eine Jury untersucht und beurteilt, die vom Organisationspräsident der Veranstaltung geleitet wird. Der gefällte Entscheid ist endgültig und kann nicht angefochten oder aufgeschoben werden.Malleray,

Juni 2022, der Veranstalter TTM/Corrida GSMB